Die Gesundheitsreform 2011

Die Änderungen der Bundesregierung im Rahmen der Gesundheitsreform gelten ab dem 1. Januar 2011 und die meisten Änderungen betreffen die gesetzliche Krankenversicherung. Dennoch gibt es auch für die Private Krankenversicherung neue Regeln.

 

Herabsetzung der Pflichtversicherungsgrenze und Verkürzung der Wartefrist

Konnten bislang gesetzlich Versicherte nur dann in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie mindestens drei Jahre in der GKV pflichtversichert waren, so beträgt die sogenannte Wechselfrist  ab 2011 nun nur noch ein Jahr. Damit haben alle Versicherten, welche die Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von 49.500 Euro (ab 2011) überschritten haben, bereits nach einem Jahr die Möglichkeit, in eine Private Krankenversicherung zu wechseln.

Negative Änderungen betreffen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen. Ab dem 1. Januar 2011 sind diese auf 15,5 % gestiegen, werden jedoch vorerst künftig nicht weiter erhöht.

 

Die 1 Prozent-Begrenzung der Zusatzbeiträge fällt ebenfalls weg, da die gesetzlichen Krankenkassen höhere Ausgaben auffangen können müssen. Ab einem Zusatzbeitrag von 2 Prozent soll der Sozialausgleich erfolgen.

 

Da die Beitragssätze jedoch Anfang 2011 sehr stark ansteigen, werden die Zusatzbeiträge vermutlich je nach gesetzlicher Krankenkasse gleich bleiben bzw. gar nicht erhoben. Die Private Krankenversicherung wird attraktiver und eine große Wechselbereitschaft ist zu erwarten.